SuS Oespel Kley

BARRIEREFREIHEIT

01.02.2026

BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Der SuS Oespel Kley 08 e. V. ist bestrebt, seine Website www.sus-oespel-kley.de möglichst barrierefrei zugänglich zu machen und die Inhalte für alle Menschen unabhängig von individuellen Einschränkungen nutzbar bereitzustellen.

 

Die Website wird kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert, um den Anforderungen der Barrierefreiheit bestmöglich zu entsprechen. Dabei orientieren wir uns an den geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden nach bestem Wissen und Gewissen weitgehend erfüllt.

 

Aufgrund der fortlaufenden technischen Weiterentwicklung der Website, der regelmäßigen Aktualisierung von Inhalten sowie der Einbindung externer Inhalte und Systeme kann es jedoch vorkommen, dass einzelne Bereiche oder Funktionen vorübergehend noch nicht vollständig barrierefrei sind.

 

Wir sind bemüht, bestehende Barrieren zeitnah zu identifizieren und zu beheben.

 

Überprüfung der Barrierefreiheit

Die Überprüfung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgt regelmäßig im Rahmen einer Selbsteinschätzung sowie bei technischen Änderungen und Erweiterungen der Website.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.02.2026 erstellt.

Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

 

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

 

Kontakt:

SuS Oespel Kley 08 e. V.
E-Mail: info@sus-oespel-kley.de
Telefon: 0231 / 650136

Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu prüfen und eine Lösung zu finden.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Zuständig ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.

Diese unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen öffentlichen Stellen und Nutzern.